Mein Wohlfühlort.

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Angaben gemäß § 5 TMG

Grundstücksgemeinschaft Sabine und Guido Maus

18311 Ribnitz-Damgarten, An der Bäderstraße 4

ID 95874326070

Kontakt:

E-Mail: anfrage@ostseeurlaub-schilfmeer.de

Tel. +49 179 7056836

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Allgemeine Geschäfts- und Mietbedingungen

1. Geltung der Bedingungen

Die Leistungen des Vermieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Mit der Bestätigung der Leistung durch die Unterschrift des Gastes und des Vermieters gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Vermieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt.

2. Angebot und Vertragsschluss

Die Angebote des Vermieters sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche damit in Zusammenhang stehenden Beschreibungen des Leistungsumfanges bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Vermieters. Das Gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.

3. Reservierung

Eine Reservierung ist nach erfolgter Anzahlung bindend. Das Mietobjekt wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke und mit den im Vertrag angegebenen Personenzahl vermietet. Im Falle einer Mehrbelegung ist der Vermieter, unbeschadet des Rechts auf Kündigung des Vertrages, berechtigt, für den Zeitraum der Mehrbelegung den Übernachtundspreis / Person zu verlangen, ggf. haben die überzähligen Personen unverzüglich das Objekt zu räumen. Die Ferienwohnung steht am Anreisetag ab 16:00 Uhr und am Abreisetag bis 10.00 Uhr zur Verfügung.

4. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Entstehende Schäden an Anlagen und Einrichtungen hat der Mieter, soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig und hat keinen Anspruch auf Mietminderung.

Am Abreisetag wird der Mieter das Objekt dem Vermieter in besenreinem Zustand übergeben (sauberes Geschirr, saubere Geräte, geleerter Geschirrspüler, leere Mülleimer). Die Einrichtungen der Räume dürfen nicht verstellt werden. Eine unsachgemäße Übergabe des Objekts wird vom Vermieter dokumentiert und dem Mieter in Rechnung gestellt. Der Vermieter behält sich vor, im Falle einer unsachgemäßen Übergabe des Mietobjekts die Mietkaution teilweise oder in voller Höhe einzubehalten. Partys im Haus und im Garten sowie Haustiere sind nicht gestattet.

4.1. Kurabgabe

Die Stadt Ribnitz-Damgarten erhebt eine Kurabgabe. Der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet diese Kurabgabe vom Mieter einzuziehen und an die Stadt Ribnitz-Damgarten abzuführen.

5. Preise, Leistung, Zahlungsfälligkeit und Zahlungsverzug

Die Wohnungsmiete wird nach Eingang der Reservierung mit folgender Fälligkeit berechnet:

25% bei Rechnungsstellung

75% 30 Tage vor Anreise

5.2 Leistet der Mieter die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Mieter mit Rücktrittkosten dieser Bedingungen zu belasten.

5.3 Sollte eine Buchung nach Anreise durch den Mieter vorzeitig storniert werden, ist der Preis des gesamten Aufenthalts zu bezahlen.

6 Stornierung

6.1 Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche (Brief, E-Mail) Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich für die Einhaltung der Fristen ist der Poststempel bzw. das Versanddatum der E-Mail.

Tritt der Mieter vom Mietvertrag/der Buchung zurück, so hat er pauschalen Ersatz in der nachfolgenden Höhe und generell eine Bearbeitungsgebühr von 40,00 € zu leisten:

Es gelten folgende Pauschalsätze (in Prozent der gebuchten Gesamtleistung des Mietobjekts)

30 Tage vor Anreise: keine Stornokosten

29 bis 7 Tage vor Anreise: 80 %,

6 Tage und weniger vor Anreise: 90 %.

Bei verspäteter Ankunft oder vorzeitiger Abreise ist die volle Miete zu begleichen. Stornierungen werden nur schriftlich angenommen.

Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung.

6.2 Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

6.3 Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint.

7. Kündigung durch den Vermieter

Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung und Kaution) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.

8. Aufhebung des Vertrags wegen außergewöhnlicher Umstände

Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge nicht vorhersehbarer höherer Gewalt bei Vertragsabschluss erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.

9. Gewährleistung und Haftung

9.1 Der Vermieter haftet nicht für den Verlust und/oder Zerstörung von persönlichen Gegenständen oder des Inventars und der Räumlichkeiten bei Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit im Umgang mit dem Inventar und den Räumlichkeiten bzw. durch Verletzung der Aufsichtspflicht des Gastes.

9.2 Der Vermieter haftet nicht für unvorhergesehene und außergewöhnliche Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt, z.B. Naturkatastrophen.

9.1 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des Vermieters auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen des Vermieters. Die Schadensersatzpflicht des Vermieters ist der Höhe nach auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Für sämtliche Verträge gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit den Verträgen ergeben, wird ausschließlich Stralsund als Gerichtsstand vereinbart.

Leistungs- und Erfüllungsort ist Ribnitz-Damgarten/Körkwitz.

Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im übrigem unberührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien im Hinblick auf ihre wirtschaftlichen und persönlichen Interessen gewollt hätten, sofern sie die Unwirksamkeit bedacht hätten. Entsprechendes gilt für Lücken dieses Vertrages.

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